Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Entrümpelungsservice Schraiber
für Entrümpelungen, Umzüge, Kleintransporte, Wohnungs- und Hausauflösungen sowie Gebrauchtwarenan- und verkäufe
1. Allgemeines
Gegenstand unseres Unternehmens sind die Erbringung von Dienstleistungen für Privat und Gewerbekunden, Auflösungen von Haushalten, Gebwerbebetrienben, Gebrauchtwarenankäufe und -verkäufe, Umzüge und Kleintransporten. Die Leistungen und Angebote von Entrümpelungsservice Schraiber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Ab Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als anerkannt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Sind in einem Angebot Gegenstände verrechnet worden, so gehen diese mit dem gesamten Inventar des Vertragsobjektes bei Abschluss des Vertrages in unser Eigentum über. Entrümpelungsservice Schraiber ist berechtigt, entsprechende Eigentumsnachweise wie Erbscheine, Quittungen oder ähnliches zu verlangen, wenn Gegenstände strittig sind. Dise hat der Auftraggeber mit Auftragsvergabe zu gewährleisten, dazu zählt auch für Gegenstände mit Rechten Dritter. Sollte sich herausstellen, dass nach Vertragsabschluss Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so ist die Fa. Entrümpelungsservice Schraiber berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen. Insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich herausgenommen, verändert, ausgetauscht, zerstört o.ä. wurden. Gefährliche Abfälle, die radioaktiv, gesundheitsgefährdend oder Gewässerschädigend sind gehen nicht in unser Eigentum über. Nach Absprache kann die Fa. Entrümpelungsservice Schraiber gegen Honorar einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
3. Preise
Die Preise bemessen sich auf Pauschalen, Festpreise. Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Die Müllentsorgung vor Ort wird entweder nach Kubikmeter, Pauschal oder Gewicht berechnet. Die vor Ort festgestellen Arbeitsstunden und Menge der Müllentsorgung (ccm) sind verbindlich und werden schriftlich vermerkt. Alle Preise gelten inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Termine und Leistungszeit
Entrümpelungsservice Schraiber garantiert eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung sowie ein besenreines Hinterlassen des beauftragten Vertragsobjektes. Die zu entrümpelnden Gegenstände müssen von Strom- und Wasserleitungen getrennt sein. Bei Nichteinhaltung berechnen wir diese Leistungen separat. Termin- und Dienstleistungsverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt wie Streik, behärdliche Anordnungen, Versagen der Verkehrsmittel usw. zurückzuführen sind führen zur Aussetzung.
5. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in Bar oder durch Überweisung. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten, auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der Dinge“ abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziehls, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem, sowie allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Entrümpelungsservice Schraiber. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% der vereinbarten Vergütung.
6. Gewährleistung und Garantie
Entrümpelungsservice Schraiber übernimmt keine Gewährleistung und Garantie für Gebrauchtwaren.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 84503 Altötting. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.